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Unterhaltstitel zur Festschreibung des Unterhaltsanspruchs

  • Letzte Aktualisierung: 12.01.2025
  • Redakteur: Peter Piekarz

Um den Kindesunterhalt zu regeln dient der Unterhaltstitel. Er wird amtlich festgeschrieben und definiert den zu leistenden Unterhaltsbetrag. Dabei wird zwischen statischem und dynamischem Unterhaltstitel unterschieden. Geändert werden kann der Unterhaltstitel nur gerichtlich.

Was ist ein Unterhaltstitel?

Unter einem Unterhaltstitel versteht man einen amtlich festgeschriebenen Titel (Jugendamt, Familiengericht), der zur Regelung des Kindesunterhalts dient. Dabei spielt das Sorgerecht und ob die Eltern miteinander verheiratet sind oder nicht, keine Rolle. Es geht lediglich darum, den Unterhalt für Minderjährige zu vereinbaren und amtlich festzuhalten.

Wie bekommt man einen Unterhaltstitel?

Das Dokument zum Unterhaltsanspruch verdient den Namen „Titel“, da es nur von einem Jugendamt ausgestellt werden kann im Falle einer außergerichtlichen Einigung (außergerichtlicher Unterhaltstitel) oder per Urteil durch ein Gericht (gerichtlicher Unterhaltstitel).

Welche Funktion hat der Titel?

Der Unterhaltstitel kann sofort vom Unterhaltsgläubiger vollstreckt werden, was für den Unterhaltspflichtigen ein höheres Risiko bedeutet, wenn er den Unterhalt einstellen sollte, da hier gleich die Zwangsvollstreckung drohen kann. Gleichzeitig bietet der Unterhaltstitel dem Unterhaltsberechtigten eine Absicherung gegenüber Pflichtverletzungen durch den Unterhaltspflichtigen, da dieser staatliche Unterstützung ermöglicht.

Beispiel: Das gemeinsame Kind lebt bei der Mutter, diese hat dem Kindesvater gegenüber einen Unterhaltsanspruch und kann auf Antrag gegen ihn einen Unterhaltstitel erwirken. Der Vater stellt nach einiger Zeit plötzlich die Zahlung ein, woraufhin die Mutter den Unterhaltstitel zur Zwangsvollstreckung nutzt.

Welche Formen gibt es?

Bei einem statischen Unterhaltstitel wird ein fester Betrag vereinbart, den der Unterhaltspflichtige zahlen muss, bis eine Änderung vereinbart wird. Beim dynamischen Unterhaltstitel wird zwar auch ein Betrag vereinbart, im gleichen Zuge wird aber ausgemacht, dass sich der Unterhalt (dynamisch) erhöht, sobald sich die grundlegenden Voraussetzungen verändern. So beispielsweise, wenn das Kind aufgrund des zunehmenden Alters in die höhere Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle rutscht, womit auch der Anspruch auf einen höheren Kindesunterhalt einhergeht.

Aber auch wenn die Werte der Unterhaltstabelle angepasst werden, weil sich z.B. das steuerliche Existenzminimum nach § 32 Abs. 6 EStG ändert, passen sich die Zahlungsbeträge automatisch an.

Wie kann der festgeschriebene Titel abgeändert werden?

Eine Abänderung der Höhe des Unterhaltstitels kann im Familienrecht nur gerichtlich, mit einem Rechtsanwalt durchgeführt werden. Dies macht beispielsweise Sinn, wenn sich das Einkommen des Unterhaltspflichtigen erheblich verändert, z.B. zehn Prozent und mehr. Hier muss dann die gerichtliche Hilfe beansprucht und eine Abänderungsklage durchgeführt werden.

Ist der Titel auch bei Volljährigkeit noch gültig?

Der Unterhaltstitel erlischt nicht automatisch bei Volljährigkeit der Kindes, zumindest dann nicht, wenn keine zeitliche Befristung festgelegt wurde. Beim Unterhalt ab 18 und somit der Volljährigkeit treten aber grundsätzlich andere Verhältnisse ein, denn fortan muss sich der / die Volljährige selbst um den Unterhalt kümmern und nicht der bis dahin betreuende Elternteil.

Damit müssen weitere Unterhaltsansprüche des Kindes begründet werden – dies ist dann der Fall, wenn es sich noch im Studium bzw. Ausbildung befindet. Darüber hinaus müssen nun auch die Einkünfte des anderen Elternteils offen gelegt werden, da nun beide barunterhaltspflichtig sind.