Lässt man eine Ehe annullieren oder auch aufheben, bedeutet das, dass sie für nichtig erklärt wird. Anders als bei einer Scheidung, wird bei einer Annullierung die Eheschließung als solche nicht anerkannt. Grundsätzlich ist die Annullierung einer Ehe eine Ausnahme und nur unter ganz engen Voraussetzungen möglich.
Inhaltsverzeichnis
Wann kann man eine Ehe annullieren lassen?
Die folgenden Punkte bilden gemäß § 1314 BGB eine Rechtsgrundlage für die Aufhebung einer Ehe:
- Beide Partner sind minderjährig
- Es liegt keine Berechtigung vom Familiengericht vor, die es einem Partner erlaubt bereits ab 16 Jahren zu heiraten
- Die Partner sind in gerader Linie miteinander verwandt, wie z.B. Geschwister, Halbgeschwister, Eltern und Großeltern (Inzestverbot)
- Ein Partner ist bereits verheiratet (Bigamieverbot)
- Ein Partner war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht geschäftsfähig
- Ein Partner war zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht zurechnungsfähig (z.B. durch Ohnmacht oder Rauschzustand)
- Arglistige Täuschung, (z.B. bzgl. Impotenz oder vorherigen Ehen; die Täuschung bzgl. Vermögensverhältnissen zählt nicht dazu)
- Scheinehe
- Eheschließung erfolgte widerrechtlich unter Drohung (z.B. bei einer Zwangsehe)
- Ehegatten haben ihre Versprechen nicht persönlich und gleichzeitig anwesend abgegeben
- Ein Partner hat nicht gewusst, dass es sich um eine Eheschließung handelt (z.B. bei mangenden Sprachkenntnissen)
Ausschluss einer Annullierung
Diese Gründe reichen nicht aus, um eine Ehe annullieren zu lassen:
- Heiratsschwindel
- Fremdgehen
- Täuschung bzgl. Vermögen, Schulden oder Privatinsolvenz
Las Vegas Hochzeit: Annullierung bei kurzer Ehedauer?
Anders als Hollywood es uns vielleicht versucht zu vermitteln, ist in Deutschland keine Annullierung wegen einer kurzen Ehedauer möglich. Ob nach 14 Tagen oder 24 Stunden: Selbst Ehegatten, die direkt nach der Hochzeit genug voneinander haben, müssen sich in der Regel scheiden lassen.
Bei einer typischen Last-Minute-Hochzeit in Las Vegas wäre lediglich übermäßiger Alkoholkonsum und damit einhergehend vorübergehende Unzurechnungsfähigkeit als Grund für eine Annullierung und Aufhebung der Ehe anzuführen.
Annullierung Ehe: Wie und wo?
Die Annullierung einer Ehe muss unter Anwaltspflicht beim zuständigen Familiengericht beantragt werden, wobei entsprechende Gründe vorgetragen werden müssen, die eine Annullierung der Ehe rechtfertigen können (siehe Auflistung oben). Das Gericht wird daraufhin stichhaltige Beweise verlangen, was sich häufig als sehr schwierig erweist. Generell ist der Widerruf einer Ehe ein Ausnahmefall und erfolgt nur in seltenen Fällen.
Wie lange kann man eine Ehe annullieren lassen?
Um eine Ehe zu widerrufen, gibt es gemäß § 1317 BGB unterschiedliche Fristen zu beachten. Allgemein gilt: Der Antrag kann bis zu einem Jahr, nachdem man von dem Irrtum erfahren hat, gestellt werden.
Minderjähriger Partner – 6 Monate ab Volljährigkeit
Möchte ein Partner, der zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährig war, die Annullierung beantragen, hat er dafür 6 Monate nach Eintritt der Volljährigkeit bzw. Geschäftsfähigkeit Zeit.
Widerrechtliche Ehe unter Drohung – bis zu 3 Jahre
Wurde ein Partner jedoch unter Drohung zur Eheschließung gezwungen, kann die Ehe bis zu 3 Jahre ab dem Ende der Zwangslage aufgehoben werden.
Frist verstrichen – was nun?
Wird der Antrag auf Annullierung erst nach Ablauf dieser Fristen gestellt, kann eine Annullierung nicht mehr stattfinden. Die Betroffenen können im Regelfall nur noch die Scheidung einreichen.
Unterschied zwischen Annullierung und Scheidung
Der Prozess einer Eheaufhebung ist wesentlich schneller als ein Scheidungsverfahren, da Im Gegensatz zur Scheidung kein Trennungsjahr eingehalten werden muss. Unterhalt, Versorgungs-und Zugewinngewinnausgleich finden nur unter bestimmten Bedingungen statt. Die Unterschiede zwischen der Scheidung und Annullierung einer Ehe liegen also vor allem in den Folgen.
Ehe-Annullierung: Folgen
Die Rechtsfolgen einer Annullierung sind lediglich punktuell mit den Folgen einer Scheidung vergleichbar.
Ehegattenunterhalt: Die nachehelichen Unterhaltsregelungen finden nur eingeschränkt Anwendung. Gerichte entscheiden in Fällen der Eheaufhebung zugunsten der Partei, die bei der Eheschließung getäuscht oder bedroht wurde. Die unwissende Partei kann also ggf. Unterhaltsansprüche geltend machen. Der Partner, der den Aufhebungsgrund bei Eingehung der Ehe kannte bzw. von dem oder mit dessen Wissen die Täuschung oder die Drohung verübt worden ist, ist als schuldig zu betrachten.
Trennungsunterhalt: Die bedürftige Partei hat bis zur rechtskräftigen Aufhebung der Ehe Anspruch auf Trennungsunterhalt.
Zugewinnausgleich und Versorgungsausgleich: Der Zugewinn-bzw. Versorgungsausgleich wird durchgeführt, solange dies im Fall einer Mehrfach-Ehe nicht „grob unbillig“ für die dritte Person wäre.
Kindesunterhalt: Haben die Parteien gemeinsame minderjährige Kinder, können Kindesunterhaltsansprüche geltend gemacht werden. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, hat gegenüber dem anderen Elternteil Anspruch auf Kindesunterhalt – unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet waren oder nicht. Das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder bleibt weiterhin bestehen, es sei denn, einer Partei wird das alleinige Sorgerecht zugesprochen.
Erbrecht: Nach der rechtskräftigen Aufhebung einer Ehe können keine Erbschaftsansprüche mehr geltend gemacht werden.
Namensänderung: Hat eine Partei den Nachnamen des anderen bei der Eheschließung angenommen, erfolgt eine Änderung des Namens zu ihrem vorherigen Familiennamen.
Kosten einer Annulierung
Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren einer Eheaufhebung sind in etwa mit denen einer Scheidung zu vergleichen. Der Verfahrenswert einer Eheannullierung beträgt mindestens 3.000 Euro. Dadurch entstehen Gerichts- und Anwaltskosten von mindestens 840 Euro. Diese Kosten steigen mit steigendem Verfahrenswert.
Was ist eine Annullierung?
Durch die Annullierung wird eine Ehe aufgehoben bzw. für ungültig erklärt. Der Unterschied zu einer Scheidung liegt dabei vor allem in den Folgesachen. So finden beispielsweise nacheheliche Unterhaltsregelungen nur eingeschränkt Anwendung.
Kann ich meine Ehe annullieren lassen?
Eine Ehe kann gemäß § 1314 BGB Abs. 1 nur unter bestimmten Voraussetzungen annulliert werden. Darunter fallen z.B. die folgenden:
– Minderjährigkeit beider Partner
– Bigamie
– Verwandtschaft der Ehegatten in erster Linie
– Fehlende Zurechnungsfähigkeit einer der Partner zum Zeitpunkt der Eheschließung
– Arglistige Täuschung.
Was kostet eine Ehe annullieren?
Der Verfahrenswert einer Eheannullierung beträgt mindestens 3.000 Euro. Dadurch entstehen Gerichts- und Anwaltskosten von mindestens 840 Euro. Diese Kosten steigen mit steigendem Verfahrenswert.